Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens L
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger begehrt die Fortsetzung des Berufungsverfahrens L
In dem vormals bei dem erkennenden Senat anhängigen Verfahren L
Das Urteil vom 23.03.2022 ist der Bevollmächtigten des Klägers am 25.04.2022 durch Einschreiben mit Rückschein zugestellt worden.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|