Die sofortige Beschwerde der Beklagten zu 2) gegen den Berichtigungsbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 13.09.2010 -
I. Mit Schriftsatz vom 16.10.2009 erweiterte der Kläger die bereits gegen die Firma & GbR, vertreten durch den Inhaber G M , anhängige Klage gegen die Firma M B und I GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer G M , B , B G . Die Klageerweiterung wurde am 29.10.2009 Herrn Morleo persönlich zugestellt. Am 16.11.2009 wurde im Handelsregister der Geschäftsführer A M sowie eine Änderung der Geschäftsanschrift in F Straße , B G , eingetragen. Am 17.06.2010 wurde im Handelsregister Frau G S -W anstelle von A M als Geschäftsführerin eingetragen.
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