LAG Köln - Urteil vom 20.12.2005
13 (4) Sa 644/05
Normen:
BGB § 313 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 01.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 7255/04

Unberechtigter Eingriff des Arbeitgebers in Gesamtversorgungsbetriebsrenten wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

LAG Köln, Urteil vom 20.12.2005 - Aktenzeichen 13 (4) Sa 644/05

DRsp Nr. 2006/19842

Unberechtigter Eingriff des Arbeitgebers in Gesamtversorgungsbetriebsrenten wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

»Keine Rechtfertigung des Eingriffs des Arbeitgebers (TÜV) in die Gesamtversorgungsbetriebsrenten wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (im Anschluss an Parallelentscheidungen der 7., 11. und 12. Kammer, vgl. etwa 11 Sa 1590/04 -).«

Normenkette:

BGB § 313 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Höhe der an den Kläger zu zahlende betriebliche Altersversorgung.

Der am 27.03.1935 geborene Kläger war seit dem 02.01.1963 bis zum 31.03.1998 bei der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerin als Verwaltungsgruppenleiter beschäftigt. Seit dem 01.04.1998 bezieht er eine gesetzliche Altersrente und erhält von der Beklagten ein betriebliches Ruhegehalt.