LAG Köln - Urteil vom 20.12.2005
13 (7) Sa 646/05
Normen:
BGB § 313 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 14.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 22 Ca 370/05

Unberechtigter Eingriff des Arbeitgebers in Gesamtversorgungsbetriebsrenten wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

LAG Köln, Urteil vom 20.12.2005 - Aktenzeichen 13 (7) Sa 646/05

DRsp Nr. 2006/19843

Unberechtigter Eingriff des Arbeitgebers in Gesamtversorgungsbetriebsrenten wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

»Keine Rechtfertigung des Eingriffs des Arbeitgebers (TÜV) in die Gesamtversorgungsbetriebsrenten wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (in Anschluss an Parallelentscheidungen der 7., 11., und 12. Kammer vgl. etwa 11 Sa 1590/04)«

Normenkette:

BGB § 313 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Höhe der an den Kläger zu zahlende betriebliche Altersversorgung.

Der am 19.01.1936 geborene Kläger war seit dem 01.10.1978 bis zum 31.07.2000 bei der Beklagten beschäftigt. Seit dem 01.08.2000 bezieht er eine gesetzliche Altersrente und erhält von der Beklagten ein betriebliches Ruhegehalt.