LAG Saarland - Beschluss vom 08.09.2006
2 Ta 26/06
Normen:
ZPO § 775 Ziff. 4 § 887 § 888 ;
Vorinstanzen:
ArbG Neunkirchen - 4 Ca 129/06 - 22.06.2006,

Unbestimmte Verpflichtung zu Lohnabrechnung in Prozessvergleich

LAG Saarland, Beschluss vom 08.09.2006 - Aktenzeichen 2 Ta 26/06

DRsp Nr. 2007/9841

Unbestimmte Verpflichtung zu Lohnabrechnung in Prozessvergleich

»Wird in einem Prozessvergleich lediglich vereinbart, dass sich der Arbeitgeber verpflichtet, für einen bestimmten Zeitraum eine ordnungsgemäße Lohnabrechnung zu erstellen, so ist diese Vereinbarung in dem Vergleich nicht hinreichend bestimmt und damit nicht vollstreckungsfähig, wenn sich aus dem Inhalt des Vergleichs nicht auch ergibt, auf der Grundlage welchen Lohnbetrages die Abrechnung zu erstellen ist.«

Normenkette:

ZPO § 775 Ziff. 4 § 887 § 888 ;

Gründe:

A.