Die Parteien streiten um die Leistung einer Vertragstrafe.
Von einer wiederholenden Darstellung des unstreitigen Tatbestandes sowie des erstinstanzlichen Parteivorbringens wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG abgesehen und auf S. 3 bis 5 des Urteils des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 01.02.2005 (= Bl. 54 bis 56 d.A.) Bezug genommen.
Die Klägerin hat beantragt,
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