LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 13.12.2004
7 Sa 548/04
Normen:
BAT § 19 Abs. 1 Unterabschnitt 3 Abs. 2 § 20 Abs. 1 S. 2 b, c ;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 07.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 3669/03

Unbillige Härte durch Nichtanrechnung von Beschäftigungszeiten nach Arbeitnehmerkündigung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.12.2004 - Aktenzeichen 7 Sa 548/04

DRsp Nr. 2005/11902

Unbillige Härte durch Nichtanrechnung von Beschäftigungszeiten nach Arbeitnehmerkündigung

1. Bei der Prüfung, ob die Nichtanrechnung früherer Beschäftigungszeiten eine unbillige Härte darstellt, ist allein die Entscheidung, das Arbeitsverhältnis mit der Arbeitgeberin aufzulösen, nicht zulasten der Arbeitnehmerin zu werten; die in § 19 Abs. 1 Unterabschnitt 3 Abs. 2 BAT bestimmte Ausnahme soll gerade solche Fälle erfassen, in denen trotz des auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichteten eigenen Wunschs der Angestellten eine Anrechnung der früheren Beschäftigungszeiten erfolgen soll.2. Der Begriff der Härte im Sinne der hier maßgeblichen tariflichen Vorschriften ist durch jede Nichtanrechnung von Beschäftigungszeiten erfüllt.3. Allein die Möglichkeit einer Versetzung in eine andere Abteilung hat als mögliches Motiv für die Arbeitsvertragsbeendigung kein solches Gewicht, das eine unbillige Härte begründen kann; gleiches gilt für die Möglichkeit einer Änderungskündigung.4. Die Dauer der Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses ist im Rahmen des § 19 BAT ohne Bedeutung.

Normenkette:

BAT § 19 Abs. 1 Unterabschnitt 3 Abs. 2 § 20 Abs. 1 S. 2 b, c ;

Tatbestand:

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten über die Anrechnung von Beschäftigungszeiten nach dem BAT.