LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 17.12.2014
4 Sa 404/14
Normen:
GewO § 106 S. 1; ZPO § 138 Abs. 1; ZPO § 138 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 14.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 4288/13

Unbillige Weisung der Arbeitgeberin zur ausschließlichen Tätigkeit eines Software-Ingenieurs und Systementwicklers am Betriebsort statt von zu Hause ausstillschweigende Vereinbarung zur Anerkennung von Fahrzeiten des Arbeitnehmers von zu Hause zur BetriebsstätteFeststellungsklage zur Unwirksamkeit einer arbeitsgeberseitigen Weisung bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur eigenen Interessenlage

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.12.2014 - Aktenzeichen 4 Sa 404/14

DRsp Nr. 2015/8804

Unbillige Weisung der Arbeitgeberin zur ausschließlichen Tätigkeit eines Software-Ingenieurs und Systementwicklers am Betriebsort statt von zu Hause aus stillschweigende Vereinbarung zur Anerkennung von Fahrzeiten des Arbeitnehmers von zu Hause zur Betriebsstätte Feststellungsklage zur Unwirksamkeit einer arbeitsgeberseitigen Weisung bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur eigenen Interessenlage

1. Beruft sich die Arbeitgeberin auf die Wirksamkeit der Ausübung ihres Weisungsrechts, trägt sie die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 106 GewO; dazu gehört, dass sie darlegt und im Streitfall beweist, dass ihre Entscheidung billigem Ermessen entspricht.