LAG Düsseldorf, vom 24.04.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Sa 906/16
ArbG Essen, vom 30.09.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1523/16
Uneingeschränkte Überprüfbarkeit eines Formulararbeitsvertrages durch das RevisionsgerichtPauschale Bezugnahme auf einen Tarifvertrag als dynamische Verweisungsklausel im ArbeitsvertragNachwirkung von Betriebsvereinbarungen nur bei Angelegenheiten der erzwingbaren MitbestimmungErgänzende Vertragsauslegung bei einer nachträglich entstandenen Regelungslücke im Vertrag
BAG, Urteil vom 11.04.2018 - Aktenzeichen 4 AZR 265/17
DRsp Nr. 2018/13610
Uneingeschränkte Überprüfbarkeit eines Formulararbeitsvertrages durch das RevisionsgerichtPauschale Bezugnahme auf einen Tarifvertrag als dynamische Verweisungsklausel im ArbeitsvertragNachwirkung von Betriebsvereinbarungen nur bei Angelegenheiten der erzwingbaren MitbestimmungErgänzende Vertragsauslegung bei einer nachträglich entstandenen Regelungslücke im Vertrag
1. Der Arbeitsvertrag vom 15. August 2001 ist ein Formularvertrag, dessen Bestimmungen nach den Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen auszulegen sind (zu den Maßstäben sh. nur BAG 14. Dezember 2011 - 4 AZR 28/10 - Rn. 29 mwN). Die Auslegung von typischen Vertragsklauseln ist der uneingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht zugänglich (st. Rspr. des BAG, zB BAG 7. Dezember 2016 - 4 AZR 414/14 - Rn. 21; 19. März 2003 - 4 AZR 331/02 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 105, 284).
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