BSG - Urteil vom 12.06.1990
2 RU 31/89
Normen:
RVO § 550 Abs. 1 ;
Fundstellen:
SozR 3-2200 § 550 Nr. 2

Unfallversicherungsschutz auf dem weiteren Wege zum Ort der Tätigkeit nach einer kurzen ärztlichen Untersuchung

BSG, Urteil vom 12.06.1990 - Aktenzeichen 2 RU 31/89

DRsp Nr. 1998/18894

Unfallversicherungsschutz auf dem weiteren Wege zum Ort der Tätigkeit nach einer kurzen ärztlichen Untersuchung

1. Ein anderer Ort als die Wohnung ist nur dann als Ausgangspunkt des Weges nach dem Ort der Tätigkeit anzunehmen, wenn die Dauer des Aufenthaltes an dem anderen Ort so erheblich ist, daß der vorangegangene Weg eine selbständige Bedeutung erlangt und deshalb nicht in einem rechtlich erheblichen Zusammenhang mit der bevorstehenden Aufnahme der Arbeit an der Arbeitsstätte steht. Auch bei einem Arztbesuch vor Beginn der betrieblichen Tätigkeit ist der Versicherungsschutz nach § 550 Abs. 1 RVO auf dem Weg von der Arztpraxis oder dem Krankenhaus zum Ort der Tätigkeit zu bejahen, wenn der Aufenthalt dort von rechtserheblicher Dauer war. Ein Aufenthalt von weniger als einer halben Stunde reicht nicht aus. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 550 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Streitig ist, ob der Unfall des Klägers am 15. August 1985 ein Arbeitsunfall i.S. des § 550 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) ist.