BSG - Urteil vom 24.01.1992
2 RU 32/91
Normen:
RVO § 550 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NJW 1992, 1982
SozR 3-2200 § 550 Nr. 5

Unfallversicherungsschutz bei einer Fahrt zu einem dritten Ort

BSG, Urteil vom 24.01.1992 - Aktenzeichen 2 RU 32/91

DRsp Nr. 1998/7626

Unfallversicherungsschutz bei einer Fahrt zu einem dritten Ort

1. Beim Unfallversicherungsschutz nach § 550 Abs. 1 RVO muß der Weg vom sog dritten Ort aus in einem angemessenen Verhältnis zum Weg zur eigenen Wohnung stehen, weil anderenfalls die Prägung des Weges durch den Zweck der beabsichtigten Tätigkeit am dritten Ort so überwiegen würde, daß der Ausgangspunkt in den Hintergrund träte. Der wesentliche innere Zusammenhang mit der Betriebstätigkeit entfiele damit. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 550 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten darum, ob Verletzungen, die der Kläger bei einem Verkehrsunfall erlitten hat, Folgen eines Arbeitsunfalls (Wegeunfall) sind.