BSG - Urteil vom 11.06.1990
2 RU 59/89
Normen:
RVO § 539 Abs. 1 Nr. 1, § 539 Abs. 2 ;
Fundstellen:
SozR 3-2200 § 539 Nr. 3

Unfallversicherungsschutz des geschäftsführenden Gesellschafters einer GmbH

BSG, Urteil vom 11.06.1990 - Aktenzeichen 2 RU 59/89

DRsp Nr. 1998/18898

Unfallversicherungsschutz des geschäftsführenden Gesellschafters einer GmbH

1. Für Tätigkeiten, die zum Aufgabenbereich des geschäftsführenden Gesellschafters einer GmbH mit Mehrheitsbeteiligung am Stammkapital im Rahmen seines Unternehmens gehören, steht er nicht kraft Gesetzes unter Versicherungsschutz. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 539 Abs. 1 Nr. 1, § 539 Abs. 2 ;

Gründe:

I. Streitig ist der Anspruch der Klägerin auf Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach ihrem am 17. September 1981 tödlich verunglückten Ehemann.