LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.08.2002 - Aktenzeichen L 1 U 1903/01
DRsp Nr. 2006/24149
Unfallversicherungsschutz von Studenten
Voraussetzung für die Beurteilung des Unfallversicherungsschutzes von Studierenden ist, dass die Tätigkeit, die zu dem Unfall geführt hat, dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule zuzurechnen ist, wobei private studien- und lehrstoffbezogene Arbeiten auch zur Vorbereitung von Diplomarbeiten außerhalb des organisatorischen Verantwortungsbereichs der Hochschule nicht versichert sind. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]