BVerwG - Urteil vom 23.04.2015
2 WD 7.14
Normen:
SG § 7; SG § 11 Abs. 1 S. 1; SG § 12 S. 2; SG § 17 Abs. 2 S. 1; WStG § 19 Abs. 1; WStG § 24 Abs. 1; WDO § 58 Abs. 1 Nr. 4; WDO § 62 Abs. 1;

Ungehorsam durch einen Offizier als schwere Verletzung der Gehorsamspflicht bei konkreter Gefährdung von Leib und Leben der Kameraden bzgl. Dienstgradherabsetzung

BVerwG, Urteil vom 23.04.2015 - Aktenzeichen 2 WD 7.14

DRsp Nr. 2015/13616

Ungehorsam durch einen Offizier als schwere Verletzung der Gehorsamspflicht bei konkreter Gefährdung von Leib und Leben der Kameraden bzgl. Dienstgradherabsetzung

Ein wehrstrafrechtlich relevanter Ungehorsam durch einen Offizier, durch den Leib und Leben von Kameraden konrekt gefährdet werden, stellt eine schwere Verletzung der Gehorsamspflicht dar, für die Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen eine Dienstgradherabsetzung ist.

Tenor

Die Berufung des Soldaten gegen das Urteil der 3. Kammer des Truppendienstgerichts Nord vom 25. Februar 2014 wird zurückgewiesen.

Der Soldat trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der ihm darin erwachsenen notwendigen Auslagen.

Normenkette:

SG § 7; SG § 11 Abs. 1 S. 1; SG § 12 S. 2; SG § 17 Abs. 2 S. 1; WStG § 19 Abs. 1; WStG § 24 Abs. 1; WDO § 58 Abs. 1 Nr. 4; WDO § 62 Abs. 1;

Gründe

I