Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg, Kammern Villingen-Schwenningen vom 16.08.2012, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 1.674,88 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 02.12.2011 zu zahlen.
2.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
II.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufung über die Frage, ob die Klägerin einen Anspruch auf die betriebliche Sonderzahlung nach dem Tarifvertrag über die Absicherung betriebliche Sonderzahlung für Beschäftigte der Metallindustrie Südwest vom 11.12.1996 (TV SoZa) hat.
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