LAG Chemnitz - Urteil vom 08.04.2005
3 Sa 630/04
Normen:
BAT-O § 15 Abs. 1 ; KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1 ; KSchG § 2 ; KSchG § 4 Abs. 1 ; ArbGG § 64 ;
Fundstellen:
NJ 2005, 480
Vorinstanzen:
ArbG Zwickau, vom 22.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 51/04

Ungerechtfertigte Änderungskündigung bei genereller Absenkung der Wochenarbeitszeit durch öffentlichen Arbeitgeber

LAG Chemnitz, Urteil vom 08.04.2005 - Aktenzeichen 3 Sa 630/04

DRsp Nr. 2005/12528

Ungerechtfertigte Änderungskündigung bei genereller Absenkung der Wochenarbeitszeit durch öffentlichen Arbeitgeber

»Beschließt der öffentliche Arbeitgeber die Absenkung der Wochenarbeitszeit sämtlicher Vollzeitarbeitskräfte, so wird damit die regelmäßige Arbeitszeit gem. § 15 BAT-O verändert. Ein allein auf diesen Beschluss beruhendes Änderungsangebot im Zusammenhang mit einer Änderungskündigung ist regelmäßig sozial ungerechtfertigt.«

Normenkette:

BAT-O § 15 Abs. 1 ; KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1 ; KSchG § 2 ; KSchG § 4 Abs. 1 ; ArbGG § 64 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die soziale Rechtfertigung der Änderung der Arbeitsbedingungen mit Änderungskündigungsschreiben der Beklagten vom 18.12.2003.

Der am ...1954 geborene Kläger, geschieden, zwei Kindern unterhaltsverpflichtet, steht seit 01.05.1991 als vollbeschäftigter Volljurist in einem Arbeitsverhältnis zur Beklagten. Sein Monatsverdienst belief sich zuletzt gemäß Vergütungsgruppe I b BAT-O auf EUR 4.285,36 brutto.

Mit § 2 des Arbeitsvertrages vom 04.09.1991 (Bl. 12 d. A.) hatten die Parteien die Anwendbarkeit des BAT-O sowie weiterer Tarifverträge in der für den Bereich der TdL jeweils geltenden Fassung sowie der für Angestellte der Beklagten jeweils geltenden sonstigen Regelungen vereinbart.