Die Parteien streiten um die soziale Rechtfertigung der Änderung der Arbeitsbedingungen mit Änderungskündigungsschreiben der Beklagten vom 18.12.2003.
Der am ...1954 geborene Kläger, geschieden, zwei Kindern unterhaltsverpflichtet, steht seit 01.05.1991 als vollbeschäftigter Volljurist in einem Arbeitsverhältnis zur Beklagten. Sein Monatsverdienst belief sich zuletzt gemäß Vergütungsgruppe I b
Mit § 2 des Arbeitsvertrages vom 04.09.1991 (Bl. 12 d. A.) hatten die Parteien die Anwendbarkeit des
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