LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 27.07.2023
L 10 AS 311/19
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 08.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 129 AS 15278/17

Unionsbürger - Leistungsausschluss unter SGB II und SGB XII - faktischer Inländer - einmonatige Überbrückungsleistungen - Aliud oder Minus - subjektives Element iS eines Ausreisewillens oder Ausreisbereitschaft - Zeitraum, in dem einmonatige Überbrückungsleistungen in Anspruch genommen werden können - Begriff der besonderen Härte

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.07.2023 - Aktenzeichen L 10 AS 311/19

DRsp Nr. 2023/14236

Unionsbürger - Leistungsausschluss unter SGB II und SGB XII - faktischer Inländer - einmonatige Überbrückungsleistungen - Aliud oder Minus - subjektives Element iS eines Ausreisewillens oder Ausreisbereitschaft - Zeitraum, in dem einmonatige Überbrückungsleistungen in Anspruch genommen werden können - Begriff der besonderen Härte

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Streitig sind existenzsichernde Leistungen für einen Unionsbürger (Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch <SGB II> bzw Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch <SGB XII>), und zwar im Berufungsverfahren zuletzt nur noch für den Zeitraum November 2017 bis April 2018; insbesondere ist streitig, ob der Kläger einem Leistungsausschluss unterliegt.