Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig sind existenzsichernde Leistungen für einen Unionsbürger (Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch <SGB II> bzw Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch <SGB XII>), und zwar im Berufungsverfahren zuletzt nur noch für den Zeitraum November 2017 bis April 2018; insbesondere ist streitig, ob der Kläger einem Leistungsausschluss unterliegt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|