OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 15.03.2018
6 A 2923/15
Normen:
LPVG §42 Abs. 3 S. 4;
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 26 K 3434/14

Unionsrechtlicher Haftungsanspruch; Unionsrechtswidrige Zuvielarbeit; Freistellung Personalrat

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.03.2018 - Aktenzeichen 6 A 2923/15

DRsp Nr. 2018/4035

Unionsrechtlicher Haftungsanspruch; Unionsrechtswidrige Zuvielarbeit; Freistellung Personalrat

Ein für die Personalratstätigkeit freigestellter Feuerwehrbeamter hat nicht aus § 42 Abs. 3 Satz 4 LPVG einen Zahlungsanspruch in Höhe der Beträge, die Feuerwehrbeamte des Einsatzdienstes auf der Grundlage des unionsrechtlichen Haftungsanspruchs wegen unionsrechtswidriger Zuvielarbeit erhalten haben.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 1.750 Euro festgesetzt.

Normenkette:

LPVG §42 Abs. 3 S. 4;

Gründe

Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.

Aus den im Zulassungsverfahren dargelegten Gründen ergeben sich nicht die allein geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.