Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Die Klägerin (i.F. auch: die Landesvereinigung) verfolgt mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung ihre in erster Instanz erfolglose Klage weiter, mit der sie sich gegen ihre Erwähnung in den Verfassungsschutzberichten des Beklagten für die Jahre 2010 bis 2013 wendet und die Unkenntlichmachung der dortigen Eintragungen verlangt.
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