Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 24.09.2014 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Rechtmäßigkeit einer sogenannten korrigierenden Rückgruppierung.
Der Kläger ist am 00.00.1969 geboren und lebt seit dem 00.00.2012 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
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