I.
1. Die Beschwerdeführer (Krankenpfleger) betreiben in Ludwigshafen seit April 1992 einen Pflegedienst. Sie sind im Besitz von Versorgungsverträgen und Abrechnungsverträgen mit den in Rheinland-Pfalz tätigen Kranken- und Pflegekassen. Die Stadt Ludwigshafen lehnte ihren Antrag auf "Trägerschaft eines Ambulante-Hilfe-Zentrums" unter dem 8. Januar 1996 ab, weil die Beschwerdeführer nicht in den von der Stadt Ludwigshafen aufgestellten Bedarfsplan vom 11. Dezember 1995 aufgenommen worden seien.
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