SG Heilbronn, vom 29.01.1997 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 AL 550/96
Unrichtige Anwendung eines vom Revisionsgerichts aufgestellten Rechtssatzes keine Abweichung iS. der Revisionszulassungsgründe
BSG, Beschluß vom 30.05.2000 - Aktenzeichen B 12 RJ 1/00 B
DRsp Nr. 2000/7948
Unrichtige Anwendung eines vom Revisionsgerichts aufgestellten Rechtssatzes keine Abweichung iS. der Revisionszulassungsgründe
1. In einer etwa unrichtigen Anwendung eines vom Revisionsgericht entwickelten und im Urteil des Berufungsgerichts nicht in Frage gestellten Rechtssatzes auf den zu entscheidenden Fall liegt noch keine Abweichung iS. der Revisionszulassungsgründe. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 2, § 160 Abs. 2 S. 3;
Gründe:
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