LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 19.11.2007
5 Sa 475/07
Normen:
ZPO § 520 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 26.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 2437/06

Unsubstantiierte Berufung gegen Abweisung der Eingruppierungsklage

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.11.2007 - Aktenzeichen 5 Sa 475/07

DRsp Nr. 2008/14570

Unsubstantiierte Berufung gegen Abweisung der Eingruppierungsklage

Das Berufungsvorbringen des Klägers rechtfertigt keine abweichende Beurteilung des hier maßgeblichen Lebenssachverhaltes, wenn es keinerlei neue, nach Inhalt, Ort, Zeitpunkt und beteiligten Personen substantiierten Tatsachenbehauptungen enthält sondern sich im Wesentlichen darin erschöpft, deutlich zu machen, dass der Kläger die Auffassung des Arbeitsgerichts, der die Kammer voll umfänglich folgt, nicht teilt.

Normenkette:

ZPO § 520 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers und in diesem Zusammenhang auch über die Wirksamkeit einer Änderungskündigung.