LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 15.12.2005
6 Sa 687/05
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern - AK Pirmasens - 4 Ca 1019/04 vom 22.06.2005,

Unsubstantiierte betriebsbedingte Kündigung bei Umsatz- und Auftragsrückgang

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.12.2005 - Aktenzeichen 6 Sa 687/05

DRsp Nr. 2006/28063

Unsubstantiierte betriebsbedingte Kündigung bei Umsatz- und Auftragsrückgang

1. Ein Auftragsrückgang oder ein damit einhergehender Umsatzrückgang kann eine betriebsbedingte Kündigung dann rechtfertigen, wenn hierdurch der Arbeitsanfall so zurückgeht, dass das Bedürfnis zur Weiterbeschäftigung für einen oder mehrere Arbeitnehmer entfällt.2. Der entsprechende Rückgang der Beschäftigungsmöglichkeiten muss anhand überprüfbarer Daten nachvollziehbar objektiviert werden, denn erst dann kann bezogen auf den Arbeitsplatz des betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmers erkannt werden, ob für dessen Arbeitsleistung noch sinnvoller innerbetrieblicher Verwendungsbedarf besteht oder nicht.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Kündigung, welche die Beklagte dem Kläger, welcher auf der Grundlage des schriftlichen Arbeitsvertrages vom 16.10.1996 (Bl. 3-7 d. A.) als Maschinenschlosser beschäftigt ist, mit Schreiben vom 30.11.2004 erklärte, das Arbeitsverhältnis zum 28.02.2005 beendet hat und ob dem Kläger eine jährliche Sondervergütung zusteht.