LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 20.12.2005
5 Sa 725/05
Normen:
TVAL II (Arbeitnehmer für US-Streitkräfte in Deutschland) § 51 Ziff. 3 b ;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz - AK Bad Kreuznach - 7 Ca 343/05 vom 09.06.2005,

Unsubstantiierte Eingruppierungsklage bei Bauleitertätigkeit für US-Streitkräfte - Erfordernis vergleichender Darlegungen des Arbeitnehmers

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.12.2005 - Aktenzeichen 5 Sa 725/05

DRsp Nr. 2006/28062

Unsubstantiierte Eingruppierungsklage bei Bauleitertätigkeit für US-Streitkräfte - Erfordernis vergleichender Darlegungen des Arbeitnehmers

1. Die Tätigkeitsmerkmale des § 58 TVAL II (für Arbeitnehmer der US-Streitkräfte in Deutschland) bauen derart aufeinander auf, dass in den höheren Gehaltsgruppen auch höhere Anforderungen nicht nur an die Schwierigkeit und Verantwortlichkeit der Tätigkeit gestellt werden (objektive Erfordernisse) sondern auch an die persönliche Qualifikation des Arbeitnehmers (subjektive Erfordernisse).2. Wenn auch keine zu hohen Anforderungen zu stellen sind, sind bei der Auslegung und Anwendung der tariflichen Tätigkeitsmerkmale gleichwohl die Abgrenzung der objektiven und subjektiven Kriterien jeweils anhand der entsprechenden Erfordernisse der nächst niedrigeren Gehaltsgruppe vorzunehmen.