Die Parteien streiten um die Rechtswirksamkeit einer fristlosen Kündigung vom 22.11.2004, sowie einer vorsorglich ordentlichen Kündigung vom 10.12.2004, die dem seit 29.04.1998 bei den Stationierungsstreitkräften zuletzt als Meister (Elektromechanik) beschäftigten Kläger ausgesprochen wurde.
Auf die tatsächlichen Feststellungen im Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 17.02.2005 -
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|