Auf die Berufung des Klägers hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12.03.2014 in Sachen
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger als Jahressonderzahlung für 2013 378,66 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit 01.11.2013 zu zahlen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|