ATZG § 2 § 6 ; BAT § 34 ; BAT SR l Nr. 3; Schulfinanz G NW § 5 ; TV ATZ §§ 3 ff. ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 09.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 21 Ca 4509/04
Unterrichtsverpflichtung teilzeitbeschäftigter Lehrer bei Erhöhung der Pflichtstundenzahl für Vollzeitbeschäftigte - Auswirkungen auf Altersteilzeitverträge mit zuvor Teilzeitbeschäftigten
LAG Köln, Urteil vom 02.03.2005 - Aktenzeichen 7 Sa 1103/04
DRsp Nr. 2005/13026
Unterrichtsverpflichtung teilzeitbeschäftigter Lehrer bei Erhöhung der Pflichtstundenzahl für Vollzeitbeschäftigte - Auswirkungen auf Altersteilzeitverträge mit zuvor Teilzeitbeschäftigten
»1. Ob sich bei einer Erhöhung der Pflichtstundenzahl für vollzeitbeschäftigte Lehrer auch der Umfang der Unterrichtsverpflichtung eines teilzeitbeschäftigten Lehrers erhöht, hängt davon ab, ob die Parteien im Arbeitsvertrag einen bestimmten festen Pflichtstundenumfang vereinbart haben oder eine bestimmte Relation zum jeweiligen Beschäftigungsumfang eines Vollbeschäftigten.2. Nur wenn Ersteres der Fall ist, führt die Erhöhung der Pflichtstundenzahl für Vollzeitbeschäftigte zu einer anteiligen Verminderung der Vergütung des Teilzeitbeschäftigten. Ansonsten erhöht sich auch für den Teilzeitbeschäftigten die Arbeitsverpflichtung bei gleichbleibender Vergütungshöhe.3. Dies gilt auch im Rahmen von Altersteilzeitverträgen, die mit schon zuvor Teilzeitbeschäftigten abgeschlossen wurden.«
Normenkette:
ATZG § 2 § 6 ; BAT § 34 ; BAT SR l Nr. 3; Schulfinanz G NW § 5 ; TV ATZ §§ 3 ff. ;
Tatbestand:
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