Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 9. November 2016 -
Die Kosten des Zulassungsverfahrens tragen die Kläger. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.
Der Streitwert wird für das Berufungszulassungsverfahren auf 1.000,- € festgesetzt.
I.
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