Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 12. Kammer - vom 12. August 2021 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
Der Antrag wird insgesamt abgelehnt.
Die Anschlussbeschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 7.500 Euro festgesetzt.
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