Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 25. Mai 2022 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Der Kläger begehrt die Feststellung weiterer Unfallfolgen sowie die Gewährung weiterer Heilbehandlung und weiteren Verletztengeldes aufgrund eines Arbeitsunfalls vom 25. September 2018, bei dem er von einem 148 g schweren Mörtelstück am Kopf getroffen wurde.
Er ist 1965 geboren, selbstständiger Rechtsanwalt, geschieden und zum Unfallzeitpunkt mit seiner Tochter in einem Haushalt lebend gewesen.
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