BSG - Beschluss vom 26.07.2022
B 5 R 40/22 BH
Normen:
SGG § 73a Abs. 1 S. 1; ZPO § 117 Abs. 4;
Vorinstanzen:
LSG Nordrhein-Westfalen, vom 26.04.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 18 R 668/21
SG Düsseldorf, vom 06.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 49 R 1280/20

Unterstützung bei der Erlangung einer Altersrente eines rumänischen Versicherungsträgers für dort zurückgelegte VersicherungszeitenAblehnung eines Prozesskostenhilfeantrags

BSG, Beschluss vom 26.07.2022 - Aktenzeichen B 5 R 40/22 BH

DRsp Nr. 2022/12484

Unterstützung bei der Erlangung einer Altersrente eines rumänischen Versicherungsträgers für dort zurückgelegte Versicherungszeiten Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags

Tenor

Der Antrag der Klägerin, ihr für ein Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 26. April 2022 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts zu bewilligen, wird abgelehnt.

Normenkette:

SGG § 73a Abs. 1 S. 1; ZPO § 117 Abs. 4;

Gründe

I