OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 25.05.2018
12 B 1589/17
Normen:
SGB VIII § 17 Abs. 2; SGB VIII § 18 Abs. 3 S. 3;
Vorinstanzen:
VG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 26 L 4407/17

Unterstützung und Beratung des Vaters bei Ausübung des Umgangsrechts am bevorstehenden Wochenende

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.05.2018 - Aktenzeichen 12 B 1589/17

DRsp Nr. 2019/2035

Unterstützung und Beratung des Vaters bei Ausübung des Umgangsrechts am bevorstehenden Wochenende

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens.

Normenkette:

SGB VIII § 17 Abs. 2; SGB VIII § 18 Abs. 3 S. 3;

Gründe

Die zulässige Beschwerde des Antragstellers ist unbegründet.

Auf der Grundlage des fristgerechten Beschwerdevorbringens, auf dessen Prüfung das Oberverwaltungsgericht nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, hat der Antragsteller zunächst keinen Anspruch auf die begehrte einstweilige Feststellung,

dass der Verwaltungsakt der Antragsgegnerin vom 10. November 2017 (Weisung der Antragsgegnerin, dass das Kind W. I. , geboren am 2010, von der Mutter bis auf weiteres nicht an den Antragsteller herausgegeben werden darf) rechtswidrig war.