OLG Hamm - Urteil vom 22.12.2004
3 Ss 431/04
Normen:
AMG § 44 § 47 ; StGB § 24 Abs. 1 Alt. 2 § 263 § 266 § 266 Abs. 1 ; SGB V § 12 Abs. 1 § 72 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NStZ-RR 2006, 13
Vorinstanzen:
LG Bielefeld - 6 Ns 5 Ds 170 Js 904/01 - A 1/04 VI - 31.03.2004,

Untreue und Betrug durch Unterlassen des Kassenarztes zum Nachteil der Krankenkasse bei Bezug von Praxisbedarf gegen Gewährung unentgeltlicher Entsorgungsleistungen des Lieferanten - unzureichende Würdigung des Lebenssachverhaltes durch Berufungsgericht

OLG Hamm, Urteil vom 22.12.2004 - Aktenzeichen 3 Ss 431/04

DRsp Nr. 2005/8198

Untreue und Betrug durch Unterlassen des Kassenarztes zum Nachteil der Krankenkasse bei Bezug von Praxisbedarf gegen Gewährung unentgeltlicher Entsorgungsleistungen des Lieferanten - unzureichende Würdigung des Lebenssachverhaltes durch Berufungsgericht

1. Grundsätzlich hat es das Revisionsgericht hinzunehmen, wenn der Tatrichter seine Zweifel am Vorliegen der objektiven oder subjektiven Voraussetzungen eines Straftatbestandes nicht überwinden kann; es stellt jedoch einen sachlich-rechtlichen Fehler dar, wenn der Tatrichter dabei nicht alle wesentlichen Umstände in seine Überlegungen einbezogen hat, durch die derartige Zweifel hätten überwunden werden können, wobei den Tatrichter insbesondere die Verpflichtung zur umfassenden Feststellung und Würdigung des angeklagten Lebenssachverhaltes trifft.