Der Kläger ist Angestellter im Polizeidienst. Auf sein Arbeitsverhältnis findet der
Mit Schreiben vom 1. April 2003 (Abl. Bl. 5 f d.A.) erteilte der Beklagte dem Kläger eine Abmahnung, weil dieser in einer an den Personalrat seiner Dienststelle gerichteten "Eidesstattlichen Erklärung" vom 18. Juni 2002 (Abl. Bl. 7 d.A.) Vorwürfe gegen seine Vorgesetzte im Zusammenhang mit der Einreichung eines Verbesserungsvorschlags erhoben hatte.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|