Der Kläger verlangt von dem beklagten Pensions-Sicherungs-Verein Insolvenzschutz für eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung. Der Beklagte wendet ein, der Kläger habe die für den Eintritt der Unverfallbarkeit der Anwartschaft erforderliche Dienstzeit nicht voll erbracht; außerdem sei das Begehren des Klägers rechtsmißbräuchlich.
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