LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 24.07.2014
5 Sa 55/14
Normen:
BGB § 314 Abs. 2; KSchG § 9 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 08.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1427/13

Unverhältnismäßige außerordentliche Kündigung und unbegründeter Aufhebungsantrag der Arbeitgeberin wegen abfälliger Äußerungen über einen Vorgesetzten im Kollegenkreis

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.07.2014 - Aktenzeichen 5 Sa 55/14

DRsp Nr. 2014/14962

Unverhältnismäßige außerordentliche Kündigung und unbegründeter Aufhebungsantrag der Arbeitgeberin wegen abfälliger Äußerungen über einen Vorgesetzten im Kollegenkreis

1. Ein Arbeitnehmer muss nicht damit rechnen, dass Äußerungen über Vorgesetzte durch seine Arbeitskollegen weitergetragen werden; es gilt der allgemeine Erfahrungssatz, dass anfechtbare Äußerungen über Vorgesetzte, sofern sie im Kollegenkreis erfolgen, in der sicheren Erwartung geschehen, dass sie nicht über den Kreis der am Gespräch Beteiligten hinausdringen werden.