I.
Die Antragstellerin und Beteiligte zu 1. (im Folgenden: Arbeitgeberin) beabsichtigt, das zwischen ihr und dem Beteiligten zu 3. bestehende Arbeitsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Der Beteiligte zu 3. ist Mitglied des bei der Beklagten in K. gebildeten Betriebsrats (Beteiligter zu 2.). Der 1956 geborene Beteiligte zu 3. ist seit 1972 bei der Arbeitgeberin beschäftigt. Seit 2002 ist er Mitglied des Betriebsrats. Bei ihm besteht ein Grad der Behinderung von 30; er ist einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt.
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