LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 02.12.2005
8 Sa 588/05
Normen:
BGB § 123 § 142 § 611 ;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 09.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 360/05

Unwirksame Anfechtung eines Aufhebungsvertrages - Drohung mit fristloser Kündigung bei Loyalitätsverletzung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.12.2005 - Aktenzeichen 8 Sa 588/05

DRsp Nr. 2006/1701

Unwirksame Anfechtung eines Aufhebungsvertrages - Drohung mit fristloser Kündigung bei Loyalitätsverletzung

1. Wird dem Arbeitgeber der Inhalts einer privaten E-Mail des als Produktmanager tätigen Arbeitnehmers bekannt, in welcher ein Informationsvorsprung hinsichtlich der Bioverfügbarkeit eines Präparates bereits nach relativ kurzer Betriebszugehörigkeit ausgenutzt werden soll und Loslösungstendenzen des Arbeitnehmers erkennbar werden, lassen dies Umstände berechtigterweise Zweifel an der Loyalität des Arbeitnehmers aufkommen.2. Vor diesem Hintergrund ist die Drohung des Arbeitgebers mit einer fristlosen Kündigung anlässlich des Gesprächs, das zum Abschluss des nunmehr vom Arbeitnehmer angefochtenen Aufhebungsvertrages führte, nicht als widerrechtlich im Sinne von § 123 BGB zu werten, da keine Inadäquanz von Mittel und Zweck vorliegt.

Normenkette:

BGB § 123 § 142 § 611 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Bestandskraft eines Aufhebungsvertrages, um Annahmeverzugsansprüche und einen Weiterbeschäftigungsanspruch.