LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 15.10.2014
4 Sa 78/14
Normen:
BGB § 626 Abs 1;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 20.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 416/13

Unwirksame außerordentliche Kündigung bei fehlendem Beweisantritt der Arbeitgeberin zu einer vom Arbeitnehmer behaupteten Ermächtigung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.10.2014 - Aktenzeichen 4 Sa 78/14

DRsp Nr. 2015/7615

Unwirksame außerordentliche Kündigung bei fehlendem Beweisantritt der Arbeitgeberin zu einer vom Arbeitnehmer behaupteten Ermächtigung

Die Arbeitgeberin ist für das Vorliegen eines Kündigungsgrundes und damit im Einzelfall für das Fehlen einer vom Leitenden Pfleger in der Dialysestation behaupteten Ermächtigung zur Aushändigung von EPO-Spritzen an mittellose Kranke darlegungs- und beweispflichtig; bestreitet die Arbeitgeberin die Darlegungen des Arbeitnehmers, ohne ihren insoweit gegenteiligen Sachvortrag unter Beweis zu stellen, kann die außerordentliche Kündigung auf eine pflichtwidrige Aushändigung von Spritzen nicht gestützt werden.

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 20.11.2013, Az.: 7 Ca 416/13, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626 Abs 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen sowie einer hilfsweise ausgesprochenen ordentlichen Kündigung.

1. 2. 1. 2.