1. Die Berufung der Beklagten wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Rechtmäßigkeit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Dem liegt ausweislich des klagestattgebenden Urteils des Arbeitsgerichtes Stralsund vom 29.01.2014 - - folgender Sachverhalt zu Grunde:
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