Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 12. Dezember 2013, Az.: 4 Ca 1130 b/13, wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Rechtsmittelbelehrung
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Im Berufungsverfahren streiten die Parteien um die Wirksamkeit einer fristlos, hilfsweise fristgerecht seitens der Beklagten ausgesprochenen Kündigung der Klägerin.
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