LAG München - Urteil vom 06.12.2016
9 Sa 481/16
Normen:
GewO § 106 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 28.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 9344/14

Unwirksame außerordentliche Kündigung einer Sachgebietsleiterin wegen ArbeitsverweigerungUnwirksame Weisungen der Arbeitgeberin zur Umsetzung in ein leerstehendes Gebäude und Einrichtung des neuen Arbeitsplatzes

LAG München, Urteil vom 06.12.2016 - Aktenzeichen 9 Sa 481/16

DRsp Nr. 2018/14675

Unwirksame außerordentliche Kündigung einer Sachgebietsleiterin wegen Arbeitsverweigerung Unwirksame Weisungen der Arbeitgeberin zur Umsetzung in ein leerstehendes Gebäude und Einrichtung des neuen Arbeitsplatzes

1. Erscheint es aufgrund einer anhaltenden Konfliktsituation dringend geboten, eine räumliche Trennung der Sachgebietsleiterin und ihrer ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am bisherigen Arbeitsplatz zu veranlassen, rechtfertigt dieser Umstand keine Umsetzung in ein anderes Gebäude, wenn eine räumliche Trennung am bisherigen Arbeitsplatz möglich ist und bei der Zuweisung eines neuen räumlich getrennten Büros lediglich das bisherige Büro hätte frei gemacht werden können (Zimmertausch).