ArbG Trier, vom 15.01.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 836/13
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur Prämienvergütung und einem damit verbundenen Arbeitszeitbetrugarbeitsgerichtliche Überprüfung der Kündigung unter dem Blickwinkel der Tat- und Verdachtskündigung
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.08.2014 - Aktenzeichen 3 Sa 79/14
DRsp Nr. 2015/1441
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur Prämienvergütung und einem damit verbundenen Arbeitszeitbetrugarbeitsgerichtliche Überprüfung der Kündigung unter dem Blickwinkel der Tat- und Verdachtskündigung
1. Allein der Umstand, dass die Arbeitgeberin eine Kündigung lediglich mit dem dringenden Verdacht einer Pflichtverletzung begründet und im Prozess keinen Tatvorwurf als Kündigungsgrund nachschiebt, schließt es nicht aus, dass die Gerichte die Pflichtverletzung aufgrund entsprechender Tatsachen als nachgewiesen ansehen; demzufolge hat eine Überprüfung der Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung sowohl unter dem Gesichtspunkt der Tat- wie auch der Verdachtskündigung zu erfolgen.
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