ArbG Nürnberg, vom 13.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 5718/12
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Werkstattleiters der Orthopädietechnik wegen überteuerten Warenbezugs aus eigenem Geschäft bei langjähriger gesellschaftlicher Verbundenheit der Arbeitgeberin mit dem Einzelhandelsgeschäft des Arbeitnehmers
LAG Nürnberg, Urteil vom 03.11.2014 - Aktenzeichen 7 Sa 152/13
DRsp Nr. 2016/3087
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Werkstattleiters der Orthopädietechnik wegen überteuerten Warenbezugs aus eigenem Geschäft bei langjähriger gesellschaftlicher Verbundenheit der Arbeitgeberin mit dem Einzelhandelsgeschäft des Arbeitnehmers
1. Missbraucht ein Arbeitnehmer seine ihm durch den Arbeitsvertrag eingeräumte Befugnis, um für die Arbeitgeberin ohne deren Kenntnis Waren von einem Unternehmen zu kaufen, das ihm gehört oder an dem er in sonstiger Weise beteiligt ist, kann dies im Einzelfall eine außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen; das gilt in besonderem Maße, wenn der Arbeitnehmer der Arbeitgeberin dadurch Schaden zufügt, dass er überhöhte Preise in Rechnung stellt.
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