Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten (im Berufungsverfahren nur noch) darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund einer außerordentlichen bzw. im Wege der Umdeutung ermittelten ordentlichen Kündigung sein Ende gefunden hat.
Die Klägerin ist mit Arbeitsvertrag vom 01.08.1999 (Bl. 5, 6 d. A.) als Büroangestellte im Rahmen einer 24-Stunden-Woche bei einer Vergütung von 2.200,00 DM brutto monatlich angestellt. Am 31.05.2001 hat die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt (Bl. 7 d. A.).
Die Klägerin hat vorgetragen,
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