LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 15.10.2014
4 Sa 335/13
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 2; KSchG § 2;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 18.07.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 676/13

Unwirksame Beendigungskündigung eines Filialleiters bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur Widerlegung einer anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit als Kassierer sowie der Arbeitsplatzbezogenheit beanstandeter Leistungsmängel

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.10.2014 - Aktenzeichen 4 Sa 335/13

DRsp Nr. 2015/4306

Unwirksame Beendigungskündigung eines Filialleiters bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur Widerlegung einer anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit als Kassierer sowie der Arbeitsplatzbezogenheit beanstandeter Leistungsmängel

1. Eine ordentliche Beendigungskündigung ist nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgeschlossen, wenn die Möglichkeit besteht, den Arbeitnehmer auf einem anderen freien Arbeitsplatz zu geänderten Arbeitsbedingungen weiter zu beschäftigen; eine solche Weiterbeschäftigungsmöglichkeit hat die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer anzubieten. 2. Das Angebot einer Weiterbeschäftigung kann lediglich in besonderen Ausnahmefällen (wie etwa einer offensichtlich völlig unterwertigen Beschäftigung) unterbleiben.