LAG Saarland - Urteil vom 13.12.2006
2 Sa 70/06
Normen:
TzBfG § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 § 21 ;
Vorinstanzen:
ArbG Neunkirchen - 3 Ca 1747/05 - 16.02.2006,

Unwirksame Befristung bei Unsicherheit über künftige Zuwendung staatlicher Drittmittel zur Erfüllung sozialstaatlicher Aufgaben

LAG Saarland, Urteil vom 13.12.2006 - Aktenzeichen 2 Sa 70/06

DRsp Nr. 2007/9840

Unwirksame Befristung bei Unsicherheit über künftige Zuwendung staatlicher Drittmittel zur Erfüllung sozialstaatlicher Aufgaben

»Der Unternehmer, dem Drittmittel zur Erfüllung sozialstaatlicher Aufgaben für einen bestimmten Zeitraum bewilligt werden, darf das unternehmerische Risiko, ob es nach Ablauf dieses Zeitraums zu einer Anschlussfinanzierung kommt, weder durch die Vereinbarung einer Befristung noch durch die Vereinbarung einer auflösenden Bedingung auf den Arbeitnehmer abwälzen, wenn es nicht bloß um ein zeitlich begrenztes Objekt geht, sondern um eine staatliche Daueraufgabe.«

Normenkette:

TzBfG § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 § 21 ;

Tatbestand: