Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Az: 11 Ca 3354/13 - vom 18. Februar 2014 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über eine von der Beklagten ausgesprochene ordentliche Kündigung, die Erteilung eines Zwischenzeugnisses und die Weiterbeschäftigung der Klägerin.
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