Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 05.04.2013 -
Die weitergehende Berufung des Klägers wird insoweit zurückgewiesen.
2.Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
3.Die Beklagte hat die Kosten beider Rechtszüge zu tragen,.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
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